Umzugskostenpauschale nutzen & Umzugskosten steuerlich absetzen
Umzugskostenpauschale
Umzugskosten können als Werbungskosten abgezogen werden oder vom Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer steuerfrei ersetzt werden, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Die Grenze bildet der Betrag, den ein Bundesbeamter nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) als höchstmögliche Umzugskostenvergütung erhalten könnte.
Wer hat Anspruch auf eine Umzugskostenpauschale?
Durch die Umzugskostenpauschale sollen vor allem beruflich motivierte Umzüge gefördert werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie im Rahmen eines privaten Umzugs nicht von Steuervorteilen profitieren können. Der Weg ist einfach ein anderer.
Als beruflich motivierter Umzug gilt im Rahmen der Umzugskostenpauschale jedenfalls ein Jobwechsel, eine Versetzung bzw. der Bezug einer Wohnung für die erste Arbeitsstelle.
Ein Umzug gilt als beruflich veranlasst, wenn:
Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Sie einige Aufwendungen im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen und damit Ihre Steuerlast senken.
Dies gilt auch dann, wenn Sie für eine neue Stelle aus dem Ausland wieder zurück nach Deutschland ziehen.
und dadurch ein Umzug notwendig wird.
oder beendet wird.
um mindestens eine Stunde pro Tag verkürzt wird.
Diese Pauschalbeträge gelten
Seit dem 1.06.2020 hat sich die Umzugskostenpauschale geändert. Zudem spielt der Familienstand keine Rolle mehr. Es gelten nun fogende Beträge für die Umzugskostenpauschale:
- Umziehender: 860 Euro
- für Ehegatten/Lebenspartner: 573 Euro
- zusätzlich pro Kind/Angehörigem im selben Haushalt: 573 Euro
- Geschiedene/Verwitwete: 860 Euro
Falls Sie innerhalb von fünf Jahren ein zweites Mal aus beruflichen Gründen umziehen, gibt es einen Zuschlag von 50% auf die Pauschalbeträge.
Haben Sie mehr als die oben genannten Pauschalbeträge für den Umzug ausgegeben? Dann müssen Sie die Umzugspauschale nicht nutzen, sondern können diese Kosten auch einzeln geltend machen. Dafür müssen Sie allerdings alle Quittungen aufbewahren.
Umzugskosten, die als Werbungskosten abgesetzt werden sollen, müssen in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen werden unter dem Punkt „sonstige Werbungskosten“ (Zeile 46). Es ist hier möglich, entweder die Gesamtkosten der allgemeinen Ausgaben plus die Umzugskostenpauschale anzuführen, oder aber einzelne Beträge aufzulisten. Bei einem privaten Umzug sind die Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen im Mantelbogen anzugeben.
Welche Kosten können abgesetzt werden?
Die meisten Posten Ihrer Umzugsrechnung müssen Sie belegen. Weitere Kosten werden von der Umzugspauschale erfasst, die von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden dürfen. Die Umzugskostenpauschalen erhöht das Bundesfinanzministerium in der Regel jährlich. Grundsätzlich kann unter anderem Folgendes geltend gemacht werden:
- Renovierung der alten Wohnung
- 30 Cent pro Kilometer für Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen
- Änderung des Telefonanschlusses
- Umschreibung des Personalausweises
- Trinkgelder und Verpflegung von Umzugshelfern
- Doppelte Mietzahlungen (für bis zu sechs Monate)
- Gebühren für die Ummeldung
- Maklergebühren (nur für Mietimmobilien)
- Reparaturen von Transportschäden
- Anzeigen für die Wohnungssuche
Warum lohnt sich ein professioneller Umzugshelfer
Oft ist der Umzug mit Umzugshelfern günstiger als angenommen. Wer eine professionelle Umzugsfirma engagiert, muss sich über Lkw-Miete, Halteverbot-Beantragung und Verpackungsmaterial etc. keine Gedanken machen. Alles wird als Teil eines individuellen Gesamtpakets erledigt. Um unter den zahlreichen Angeboten im Internet das richtige auszuwählen, stellen wir Ihnen einen kostenlosen Service zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.